Projektentwicklung

Karaday Projektentwicklung bietet Ihnen eine Komplettbetreuung von Neubauprojekten aus einer Hand, vom Ankauf bis hin zur Vermarktung. Einen großen Teil unserer Leistungen macht die Baureifmachung aus, an deren Ende die Erteilung der Baugenehmigung steht. Die einzelnen Schritte der Baureifmachung im Überblick:

Bauantrag:

Ohne Baugenehmigung kein Hausbau! Daher ist der erste Schritt nach dem Ankauf einer Immobilie die Herstellung eines Bauantrages. Rechtsgrundlage für den Antrag ist das Baugesetzbuch in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Länder. Der Bauantrag ist in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Inhalte unter anderem: Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibungen, Berechnungen und technische Nachweise. Durch unsere langjährige Erfahrung sind die erforderlichen Unterlagen zügig zusammengetragen, was die Bearbeitung durch das zuständige Amt erleichtert. Die Bearbeitungszeit eines Bauantrages liegt zwischen zwei und vier Monaten. Erst wenn der Bauantrag genehmigt ist, beginnt das eigentliche Bauvorhaben.

Baumbestandsplan:

Auf diesem Plan müssen alle nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume dargestellt werden. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume sowie die Obstsorten Walnuss, Holzbirne, Holunder und Haselnuss ab einem bestimmten Stammumfang. Im Bestandsplan müssen alle Bäume, Hecken und Baumgruppen bestimmt werden, Angaben über Stamm- und Kronendurchmesser sowie die Vitalität gemacht werden. Wenn Bäume den Bau behindern, muss eine Fällgenehmigung eingeholt werden.

Sicherung der Baustelle:

Unfälle, Diebstahl von Material und teils auch Vandalismus sind die häufigsten Gefahren auf einer Baustelle. Damit niemand zu Schaden kommt und das Bauvorhaben nicht behindert wird, sorgen wir für die nötige Absicherung. Ein umfassendes Versicherungspaket schützt darüber hinaus vor finanziellen Verlusten.

Versorgungsanschlüsse:

In Ballungsgebieten wie Hamburg sind freie, unbebaute Grundstücke eine Seltenheit. Ist auf dem Grundstück Altbestand vorhanden, so beauftragt Karaday Projektentwickung ein Partnerunternehmen mit der Trennung aller Ver- und Entsorgungsleitungen wie zum Beispiel Gas, Wasser und Strom. Gleichzeitig werden für die Versorgung der zukünftigen Baustelle Bauwasser- und Baustromanschlüsse gelegt. Damit auch in den Wintermonaten gebaut werden kann, wird der Bauwasseranschluss in einem gedämmten Kasten mit Begleitheizung eingerichtet. Baustrom wird beim örtlichen Netzbetreiber beantragt, der einen Baustromkasten stellt und den Baustromzähler einbaut. Ein Elektriker nimmt den Baustromschrank in Betrieb, stellt das Anschlusskabel und gegebenenfalls Straßenbrücken zur Verfügung.

Gehwegüberfahrt:

Bevor in Hamburg Baumaßnahmen (hierzu zählen auch schon Arbeiten wie Abbruch oder Rodung) beginnen dürfen, muss eine "Baustellenüberfahrt" aus Asphalt auf dem öffentlichen Grund, sprich dem Gehweg, hergestellt werden. Hintergrund: Die Stadt Hamburg muss ihrer Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wegen nachkommen. Die asphaltierten Überfahrten dürfen ausschließlich durch Firmen hergestellt werden, welche direkt durch die Stadt Hamburg beauftragt werden – dies allerdings erst, wenn der Bauherr beziehungsweise Eigentümer eine nicht unerhebliche Kaution bei der Stadt hinterlegt hat.

Abbruch/Rodung:

Liegt die Fällgenehmigung vor, können die entsprechenden Bäume gerodet und der Altbestand abgebrochen werden. Hier gilt es, verschiedene Faktoren zu beachten. In einigen Fällen befindet sich im Haus noch sperriger Müll, der teils als Sondermüll entsorgt werden muss. Gerade bei älteren Häusern wurden teilweise noch Baustoffe wie Asbest verbaut, die heute als Sondermüll entsorgt werden müssen. Ist ein Keller vorhanden, so muss dieser ausgebaggert, eventuell wieder gefüllt und fest verdichtet werden. Für den Neubau ist dann ein Verdichtungsnachweis notwendig. Schlussendlich muss der Abbruchschutt fachgerecht entsorgt werden.

Bodengutachten:

Niemand möchte ein schiefes Haus oder einen Keller, dessen Wände mineralisch „blühen“. Daher wird vor jedem Bauvorhaben durch ein geologisches Baugutachten die Tragfähigkeit des Bodens beurteilt. Hierzu wird mit einem Kernbohrer tief in das Erdreich gebohrt und Proben entnommen. Diese Bodenproben geben Rückschlüsse über Tragfähigkeit und Grundwasserstände. Stellt sich heraus, dass der Bauuntergrund für das geplante Objekt nicht ausreichend tragfähig ist, müssen verschiedene Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel kann der Boden ausgetauscht werden, oder tief in den Boden gestoßene Pfähle sorgen für Tragfähigkeit. Auch Wasser, das Druck auf die Abdichtung des Gebäudes ausübt, kann zur technischen Herausforderung werden; zum Beispiel bei einem hohen Grundwasserspiegel oder wenn sich Sickerwasser staut. Aus diesen Erkenntnissen leiten sich entsprechende Abdichtungsmaßnahmen für Fundament und Keller ab.

Erhalt der Baugenehmigung:

Nach zwei bis vier Monaten liegt in der Regel die behördliche Genehmigung vor, und das eigentliche Bauvorhaben kann beginnen.

Vorbereitung der vertrieblichen Unterlagen:

Aufgrund der starken Nachfrage werden die meisten Projekte in Hamburg bereits in der Planungsphase verkauft. 3D-Animationen und gestaltete Grundrisse legen den Grundstein für einen erfolgreichen Vertrieb. Karaday Projektentwicklung setzt hier auf die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit renommierten Hamburger Architekturbüros.

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