Baugenehmigung

Am Anfang jedes Bauvorhabens steht der Bauantrag. In ihm legt der Bauherr ausführlich dar, was und wie gebaut werden soll. Hierbei bilden das Baugesetzbuch, die Landesbauordnungen und die Bauvorlageverordnungen der Länder die gesetzliche Grundlage. Der Bauantrag beinhaltet unter anderem Bauzeichnungen, einen Lageplan, Berechnungen und technische Nachweise und wird in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde eingereicht. Die Bearbeitungszeit eines Bauantrages liegt zwischen zwei und vier Monaten. Erst wenn der Bauantrag genehmigt ist, beginnt das eigentliche Bauvorhaben.

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