Erben und Erbengemeinschaften

Nicht selten steht man „aus heiterem Himmel“ als Teil einer Erbengemeinschaft dar und besitzt – zumindest anteilig – eine Immobilie. Denn wird die Aufteilung eines Erbes nicht über ein Testament geregelt, so sind grundsätzlich alle Verwandten sowie Ehegatten und der eingetragene Lebenspartner innerhalb der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt und müssen sich das Erbe teilen.

Dass diese Konstellation nicht selten mit Konflikten verbunden ist, liegt auf der Hand. Denn egal ob Vermietung, Verkauf oder Sanierung: In einer Erbengemeinschaft können sämtliche Fragen rund um die Immobilie nur gemeinsam entschieden werden. Bis der Nachlass geteilt ist, darf keiner der Erben über die Immobilie verfügen – sie also auch nicht verkaufen. Dies kann, wenn sich die Nachlassregelung hinzieht, zu empfindlichen finanziellen Belastungen führen, denn Grundsteuer und sämtliche weiteren anfallenden Kosten laufen weiter. Ein schneller und reibungsloser Immobilienverkauf ist daher gerade im Fall von Erbengemeinschaften wichtig.

Karaday Projektentwicklung geht mit Ihnen gemeinsam Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess und wickelt mit Ihnen zusammen den Kaufvertrag ab. Auch kompliziertere familiäre oder Eigentümerkonstellationen können auf diese Weise entwirrt und der Verkauf zu einem guten Ende gebracht werden. Sprechen Sie uns einfach an!