Erbschaftssteuer

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Doch gibt es innerhalb einer Familie eine oder mehrere Immobilien zu vererben, sollten sich alle Beteiligten rechtzeitig an einen Tisch setzen, um den Nachlass zu regeln. So lassen sich viele potenzielle Streitthemen und finanzielle Belastungen abwenden, bevor das Erbe übertragen wird.

In Deutschland unterliegen sämtliche Erbschaften der Steuerpflicht – so auch Immobilien. Wer ein Haus oder Grundstück erbt, muss sich also zwangsweise mit dem Finanzamt auseinandersetzen, konkret: in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Vererbenden. Informieren Sie das Finanzamt innerhalb dieser Frist nicht über die Erbschaft, könnte Ihnen das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen steht Erben ein Freibetrag zu, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen und für dessen Höhe der Verwandtschaftsgrad entscheidend ist. Das Verwandtschaftsverhältnis ist ebenfalls ausschlaggebend für die Steuerklasse, in die Erben nach dem Erbschaftsrecht eingeteilt werden. Hier unterscheidet man:

Je nachdem, welcher Steuerklasse Sie zugeordnet werden, sind unterschiedlich gestaffelte Erbschaftssteuersätze von 7 bis 50 Prozent fällig – dem Wert der zu versteuernden Erbschaft angepasst.

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