Notar

Erst mit der notariellen Beglaubigung ist ein Immobilien-Kaufvertrag rechtsbindend und Haus und/oder Grundstück wechseln den Besitzer. Der Notar fungiert dabei als unabhängiger Vermittler zwischen den beiden Parteien und stellt sicher, dass der Kaufvertrag das Interesse beider Vertragsparteien widerspiegelt. Ebenfalls informiert der Notar beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrages.

Die Arbeit des Notars endet dabei nicht bei Vertragsabschluss: Er ist für den Grundbucheintrag zuständig, verwaltet und überwacht die zu leistenden Zahlung und kann darüber hinaus auch mit zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf betraut werden.

Circa 1,5 bis 2 Prozent Prozent des Kaufpreises einer Immobilie betragen die Nebenkosten, unter die das Honorar des Notars ebenso fällt wie die Grundbucheintragung. Je mehr Aufgaben der Notar abzuwickeln hat, desto höher natürlich die Notargebühren.

Die anfallenden Notarkosten werden im Normalfall zum größten Teil vom Käufer der Immobilie übernommen. Doch vor dem Gesetz sind beide Parteien Kostenschuldner, sodass der Verkäufer im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Käufers eventuell einspringen muss.

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