Kaufvertrag

Niemand kauft gerne die Katze im Sack und geht bei einer großen Investition wie dem Erwerb einer Immobilie Risiken ein. Daher sollte der Kaufvertrag mit besonderer Umsicht und Gründlichkeit aufgesetzt werden – dies gilt sowohl für die Seite des Käufers als auch die des Verkäufers. Ein Immobilienverkauf ist erst dann rechtskräftig, wenn ein von beiden Seiten unterschriebener, notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt. Im Vertrag sollten folgende Inhalte festgehalten und geregelt sein:

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