Grundbucheintrag

Jedes Grundstück in Deutschland ist im Grundbuch eingetragen, einem öffentlichen Verzeichnis, für das die jeweiligen Amtsgerichte zuständig sind. Ein Grundbuch dokumentiert, wem ein Grundstück gehört. Jeder Bürger hat das Recht, beim zuständigen Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, solange er ein berechtigtes Interesse an den Informationen nachweisen kann.

Jedes Grundstück wird im Grundbuch mit einem separaten Blatt erfasst. Dieses Grundbuchblatt enthält Angaben über den Eigentümer, eine Beschreibung des Grundstücks, Erbbaurechte, Vorverkaufsrechte sowie Angaben über Zwangsversteigerungen. Auch Grundschulden und Hypotheken sind vermerkt.

Wechselt ein Grundstück den Besitzer, so wird der Erwerb zuerst vom Notar beurkundet und dann ins Grundbuch eingetragen. Erst mit dem Grundbucheintrag wechselt die Immobilie offiziell den Besitzer. Für den Grundbucheintrag und die notarielle Beurkundung sollten circa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises einkalkuliert werden.

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