Grundsteuer

Die Grundsteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar und ist für Immobilien und Grundstücke im jeweiligen Verwaltungsbereich zu entrichten.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sogenannte Realsteuer, das heißt, die Vermögens- und Lebensverhältnisse des Eigentümers haben so gut wie keinen Einfluss auf die Berechnung. Die Grundsteuer errechnet sich ausschließlich aus der Beschaffenheit und dem Wert des Grundbesitzes. Je wertvoller ein Besitz, desto höher auch die Grundsteuer; für unbebaute Grundstücke zahlt man also entsprechend weniger. Hat eine Immobilie mehrere Eigentümer, so haften diese gesamtschuldnerisch. Das heißt, ein Miteigentümer muss für die anderen aufkommen, wenn diese die fällige Grundsteuer nicht zahlen können.

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