Erbengemeinschaft

Wird die Aufteilung des Erbes nicht über ein Testament geregelt, so geht die Immobilie an eine Erbengemeinschaft über. Erbberechtigt sind grundsätzlich alle Verwandten innerhalb der gesetzlichen Erbfolge, außerdem Ehegatten und der eingetragene Lebenspartner. Von einer Erbengemeinschaft spricht man, wenn wenigstens zwei Erben alles teilen müssen. Eine Erbengemeinschaft sorgt nicht selten für Zündstoff, weshalb oft empfohlen wird, diese im Testament auszuschließen.

Egal, ob Vermietung, Verkauf oder Sanierung: In einer Erbengemeinschaft können sämtliche Fragen rund um die Immobilie nur gemeinsam entschieden werden. Bis der Nachlass geteilt ist, darf keiner der Erben über die Immobilie verfügen – sie also auch nicht verkaufen. Dies kann, wenn sich die Nachlassregelung hinzieht, zu empfindlichen finanziellen Belastungen führen.

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