Energetische Sanierung

Welche Pflichten müssen in Sachen Heizung und Wärmedämmung erfüllt werden, und wie teuer sind diese Maßnahmen? Bei vielen Hausbesitzern oder Kaufinteressenten herrscht in Sachen Energetische Sanierung Unsicherheit. Wer sich etwas eingehender mit der Verordnung beschäftigt, stellt allerdings fest, dass Hauskäufer und Hausbesitzer lediglich drei gesetzliche Pflichten beachten müssen:

  1. Wenn ein Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wird, so hat der neue Besitzer die Pflicht, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anzubringen. Findet kein Besitzerwechsel nach Januar 2002 statt, muss auch nicht gedämmt werden.
  2. Wird eine Außenwand gedämmt, muss dies gemäß der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) geschehen.
  3. Seit 2009 besteht für ausnahmslos alle Ein- und Mehrfamilienhäuser die Pflicht, Heizrohre zu isolieren und Heizkessel von vor 1978 zu erneuern. Kontrolliert wird dies vom Schornsteinfeger.

Wer in die energetische Sanierung seines Altbaus investiert, kann sich häufig über staatliche Förderung für Maßnahmen wie Heizungserneuerung oder Wärmedämmung freuen.

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