Bonität

Wer sein Haus verkauft, möchte sichergehen, dass der Käufer auch wirklich zuverlässig zahlt – und zwar nicht nur den Kaufpreis des Hauses oder Grundstücks, sondern auch Notargebühren, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer. Wer eine Immobilie verkauft, hat verschiedene Möglichkeiten, die Bonität des Verkäufers zu überprüfen:

  1. Der Verkäufer holt selbst die Auskunft ein
    Verschiedene Auskunfteien geben Aufschluss über die Bonität eines potenziellen Immobilienkäufers, verlangen dafür jedoch Gebühren. Zudem ist die Voraussetzung einer Auskunftserteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetzes ein "berechtigtes Interesse", an welches hohe Anforderungen geknüpft sind. Diese Option ist für den Verkäufer also wenig lohnend.
  2. Der Käufer gibt eine Selbstauskunft ab
    Neben persönlichen Daten enthält eine Selbstauskunft des Kaufinteressenten gegebenenfalls sogenannte Score-Werte, die eine Gesamtbewertung des Zahlungsrisikos darstellen, sowie Auskünfte über positive und negative Zahlungserfahrungen. Diese Selbstauskunft kann beispielsweise über Unternehmen wie Creditreform oder Schufa erstellt werden.
  3. Die Bonität wird durch Konto- und Depotauszüge und/oder durch Geschäftsunterlagen geprüft
    Auch Konto- und Depotauszüge eines Kaufinteressenten geben einen Eindruck von dessen wirtschaftlicher Glaubwürdigkeit.
  4. Die Bank des Käufers gibt eine Finanzierungszusage
    Mit einer Finanzierungsbestätigung oder auch Finanzierungszusage bestätigt die Bank des Kaufinteressenten, dass sie zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs bereit ist. Doch Finanzierungszusage ist nicht Finanzierungszusage: Verkäufer sind auf der sicheren Seite, wenn das zugesagte Darlehen
    a) ausdrücklich zur Finanzierung des Kaufobjektes bestimmt ist und
    b) dessen Auszahlung aufseiten der Bank nicht an weitere Bedingungen geknüpft wird.
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