Kaufvertrag
Niemand kauft gerne die Katze im Sack und geht bei einer großen Investition wie dem Erwerb einer Immobilie Risiken ein. Daher sollte der Kaufvertrag mit besonderer Umsicht und Gründlichkeit aufgesetzt werden – dies gilt sowohl für die Seite des Käufers als auch die des Verkäufers. Ein Immobilienverkauf ist erst dann rechtskräftig, wenn ein von beiden Seiten unterschriebener, notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt. Im Vertrag sollten folgende Inhalte festgehalten und geregelt sein:
- Angaben zu den Grundbesitzern, im Grundbuch eingetragene Grundschulden und etwaige Pfandrechte Dritter.
- Bei mehreren Käufern: der jeweilige Anteil am Eigentum.
- Genaue Beschreibung der Immobilie, ihrer Lage sowie der Innenausstattung.
- Als Anlage: Baupläne, Prospekte und ähnliche beschreibende Unterlagen.
- Klausel für unsichtbare Mängel: Schwammbefall oder Schadstoffe sind mit dem bloßen Auge oft nicht sichtbar, mindern den Wert einer Immobilie aber enorm. Eventueller Schadensersatz durch verschwiegene Mängel sollte daher in den Vertrag aufgenommen werden.
- Der Kaufpreis und das Fälligkeitsdatum.
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